Kasse 2020 - Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst

1. TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

Die TSE wird als SD Karte, Micro SD Karte oder Stick geliefert.

Kassen benötigen eine TSE ab dem 01.01.2020. Die TSE ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall aufzeichnet und verschlüsselt. Die Verschlüsselung wird auf dem Bon ausgedruckt. Die TSE ist erhältlich als USB Stick, Micro SD Karte oder SD Karte.

2. DSFinV-K Schnittstelle

Sie benötigen die einheitliche Schnittstelle – die DSFIN-K – für die steuerliche Außenprüfung vom Finanzamt. Ihre Kassensoftware muss die Schnittstelle enthalten.

3. Neue Kassen

Neue Kassen müssen die Anforderungen sofort bzw. bis zum Stichtag erfüllen. Kassen die ab dem 01.01.2020 angeschafft werden, müssen eine TSE und die Export Schnittstelle DSFinV-K enthalten.

4. Vorhandene Kassen

Bereits vorhandene Kassen müssen nachgerüstet werden, spätestens bis zum 30.09.2020.

5. Bonausgabepflicht

Ab dem 01.01.2020 muss der Bon entweder ausgedruckt oder digital an den Kunden übergeben werden. Sie dürfen den Bondruck nicht mehr unterdrücken. Ab dem 01.01.2020 tritt eine EU Verordnung in Kraft, es dürfen nur noch phenolfreie Bonrollen eingesetzt werden.

6. Meldung beim Finanzamt

Computerkassen und Registrierkassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, jede einzelne Kasse Ihres Unternehmens. Strafbar ist, wenn Zweitkassen nicht gemeldet wurden. Die Kassenmeldung muss vom Kunden innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen. Die Außerbetriebnahme muss auch gemeldet werden.

  • Name und Steuernummer Ihres Betriebes, Betriebsstätte
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Die Zertifizierungs-ID wird durch das BSI vergeben und besitzt folgendes Format: BSI-K-TR-nnnn-yyyy.
  • Hierbei bedeutet nnnn eine vierstellige Nummerierung, yyyy eine vierstellige Jahreszahl.
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Jedes einzelne verwendete elektronische Aufzeichnungssystem ist in der Mitteilung aufzuführen.
  • Seriennummer der TSE (technische Sicherheitseinrichtung)
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme

7. Aufbewahrung, Datenarchivierung

Sie haben eine Aufbewahrungspflicht der Kassendaten von 10 Jahren. Es drohen empfindliche Bußgelder, wenn Sie die Daten nicht vorweisen können. Wir empfehlen die Daten auf einem USB Stick oder einer 2ten Festplatte zu sichern. Erstellen Sie eine weitere Sicherung in einer Cloud oder in einer Drop Box. Sowohl das Kassenprogramm als auch die täglichen Bewegungsdaten sind 10 Jahre aufzubewahren. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Datensicherung selbst verantwortlich sind. Prüfen Sie regelmäßig, dass Ihre Daten ordnungsgemäß gesichert sind.

Überblick über die Anforderungen an Kassensysteme ab dem 01.01.2020 – Herausgeber: DFKA, Berlin

DSFinV-K

Teil der Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme ist eine spezielle einheitliche Exportschnittstelle der Kassendaten. Die DSFIN-K besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten und abgesicherten Grundaufzeichnungen. Im Juli 2019 wurden die Anforderungen an diesen Standard mit der „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ oder kurz „DSFinV-K 2.0“ veröffentlicht. Die DSFIN-K Schnittstelle der Finanzverwaltung erfordert, dass in Zukunft alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem verwenden, die gleiche Datenstruktur für die Erfassung und den Export verwenden. Dieser Standard legt fest, wie die Daten aufbereitet sein müssen. Mit Hilfe der DSFINV-K Schnittstelle ist es möglich, 1. Dass die erfassten Daten einheitlich für die Außenprüfung sowie für Kassennachschauen bereit gestellt werden 2. Dass die im Kassensystem erfassten Daten in ein Archivsystem ausgelagert werden können 3. Die Überprüfung von den in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Kassendaten zu vereinfachen. Mit Hilfe der DSFINV-K Schnittstelle werden die Daten strukturiert an die Finanzverwaltung übergeben. Die Prüfer lesen die Daten mit der IDEA Software ein und suchen nach Auffälligkeiten wie z.B. Kassensaldo, Lücke bei den Transaktionsnummern, Benford Analyse, etc.