Registrierkassenpflicht 2028
Ab dem 01.01.2028 kommt in Deutschland die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz. Betroffene Unternehmen müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt – insbesondere TSE, GoBD, DSFinV-K und eine ordnungsgemäße Erfassung von Bar- und Kartenzahlungen.
Wer bisher mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte jetzt prüfen, ob der Betrieb betroffen ist und welches Kassensystem rechtzeitig einsatzbereit sein muss. Auch Betriebe mit vorhandener Kasse sollten kontrollieren, ob ihr System langfristig gesetzeskonform bleibt.
Hinweis zum aktuellen Stand:
Die Kassenpflicht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die folgenden Informationen orientieren sich am aktuellen Stand der geplanten Regelung und werden fortlaufend aktualisiert, sobald neue Vorgaben veröffentlicht werden.
✔️ Kassenpflicht ab 01.01.2028
✔️ für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz
✔️ Barzahlungen und Kartenzahlungen betroffen
✔️ offene Ladenkasse für betroffene Betriebe nicht mehr ausreichend
✔️ elektronische Kasse muss TSE, GoBD und DSFinV-K unterstützen

Ab dem 01.01.2028 müssen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz eine elektronische Kasse verwenden. Entscheidend ist nicht nur der Barumsatz, sondern der Gesamtumsatz im Kalenderjahr.
Die Pflicht betrifft vor allem Betriebe mit direktem Kundenkontakt und täglichen Zahlungen: Gastronomie, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien, Friseure, Kosmetikstudios, Imbisse, Kioske, Foodtrucks, Hofläden, Marktstände, Dienstleister, Freiberufler mit Kundenumsätzen und viele weitere Unternehmen.
Wichtig: Auch Zahlungen mit Debitkarte und Kreditkarte müssen bei kassenpflichtigen Betrieben über das elektronische Aufzeichnungssystem erfasst werden. Zahlungen per Überweisung oder Lastschrift, die direkt über ein Bankkonto abgewickelt werden, sind davon zu unterscheiden.
✔️ entscheidend ist der Gesamtumsatz im Kalenderjahr
✔️ die Grenze liegt bei mehr als 100.000 €
✔️ betroffen sind Barzahlungen, Debitkarten und Kreditkarten
✔️ Kartenzahlungen müssen sauber dem Kassiervorgang zugeordnet werden
✔️ Überweisungen und Lastschriften sind gesondert zu betrachten
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