Registrierkassenpflicht 2027
Am 01.01.2027 kommt die Pflicht für Gastronomie und Handel eine Kasse zu führen!
Das betrifft alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € (= 8.333,33 € monatlicher Umstatz), oder anders gesagt praktisch jeden.
Dies wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD am 09.04.2025 beschlossen.
Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind. Wir werden notwendige weitere gesetzliche Maßnahmen hierzu prüfen. Insbesondere werden wir im Kontext der Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten etwaigen erkannten Defiziten Rechnung tragen. (…)
Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.“

… und warum wird die Kassenpflicht eingeführt?
- Die Anforderungen an „händische Buchführung“ oder offene Ladenkasse sind so hoch, dass Sie so gut wie nicht machbar sind
- Belegausgabepflicht gilt auch bei offener Ladenkasse
- Gleichberechtigung für alle, die bereits eine Kasse anschaffen oder umrüsten mussten
- Manipulation ist einfacher ohne Kassensystem
- Betriebsprüfungen sind schwieriger ohne Registrierkasse
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